Die Sachverständigen des IKET sind anerkannt:
als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für
nach dem Baurecht gemäß Prüfverordnungen der Bundesländer
nach dem KrW/AbfG
nach dem WHG (§ 22 VawS)
nach § 29a BlmSchG für NH3-Kälteanlagen
für Energiecontracting / Wärmelieferung
Das IKET ist:
Technische Überwachungsorganisation nach KrW/AbfG
Prüfbeauftragter nach WHG
Staatlich anerkannte Schulungsstätte für Sachkundige nach § 32 DrbV
Anerkannte Schulungsstätte
(Kraftfahrzeugtechnik, Landmaschinentechnik, Kältetechnik)
