Unsere Leistungen

Die Sachverständigen des IKET sind anerkannt:

als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für

nach dem Baurecht gemäß Prüfverordnungen der Bundesländer

nach dem KrW/AbfG

nach dem WHG (§ 22 VawS)

nach § 29a BlmSchG für NH3-Kälteanlagen

für Energiecontracting / Wärmelieferung


Das IKET ist:

Technische Überwachungsorganisation nach KrW/AbfG

Prüfbeauftragter nach WHG

Staatlich anerkannte Schulungsstätte für Sachkundige nach § 32 DrbV

  • Grundkurs
  • Kälteanlage
  • Gasfahrzeuge
  • Wärmeverbrauchsanlagen
  • Weiterbildungslehrgänge

Anerkannte Schulungsstätte

  • für betrieblich Verantwortliche nach WHG
  • für Contractoren und Wärmelieferanten nach VfW
  • für Hygieneschulungen nach VDI 6022
  • für Sachkundige nach FCKW Verbotsverordnung
    (Kraftfahrzeugtechnik, Landmaschinentechnik, Kältetechnik)

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