Sicherheit im praktischen Umgang mit Ammoniak-Kälteanlagen
Betreiber von genehmigungsbedürftigen Kälteanlagen mit dem Kältemittel Ammoniak, deren Kältemittelfüllgewicht die Grenzmengen nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG ) überschreiten, sowie Betreiber von Ammoniak-Lagerstätten sind verpflichtet, regelmäßige Einweisungen sowohl nach Störfall-Verordnung als auch nach den Grundpflichten des § 5 BImSchG durchzuführen. Neben der Unterweisung in die Anlagentechnik und die primäre Sicherheitsausrüstung sollen auch mögliche Betriebsstörungen und deren Behebung in die Einweisungen mit einbezogen werden.
Um diesen Anforderungen Rechnung zu tragen, hat das Institut für Kälte-, Klima- und Energietechnik, IKET, ein Seminar konzipiert, das in dieser Form einmalig in Deutschland ist. Es besteht für die Teilnehmer die Gelegenheit, beim praktischen Umgang mit Ammoniak das Verhalten dieses Stoffes in Freisetzungsversuchen zu beobachten und bei Störungen Eingriffe zu proben und den Umgang unter realistischen Voraussetzungen zu üben. Dieser Lehrgang berücksichtigt ausschließlich stofftypische Freisetzungen, um die Anforderung nach § 5 Störfall-Verordnung zu erfüllen.
Die jeweils aktuellen Termine zu dem Sonderseminar und weitere Informationen können bei der IKET GmbH, Kruppstr. 82, 45145 Essen, Tel.: 0201/8127-341, Telefax: 0201/81273-43, angefordert oder unter www.iket.de abgerufen werden.
26 Zeilen à 60 Anschläge, Juni 2001
IKET Institut für Kälte-, Klima-, Energie-Technik GmbH
Kruppstraße 2 82
45145 Essen
Tel.: 0201/8127-341
Fax: -343
Ansprechpartner für die Presse: Norbert Krug
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