Neue Anforderungen an Brandschutzklappen
Mit der Überarbeitung und Neuauflage der "Bauaufsichtlichen Richtlinie über die brandschutztechnischen Anforderungen an Lüftungsanlagen" werden an Anlagenbetreiber die Anforderungen im Bereich des Brandschutzes deutlich steigen. Seit Veröffentlichung der Richtlinie im Jahr 1984 haben sich die Landesbauordnungen mehrfach geändert, darüber hinaus haben technische Erfahrungen und neue Erkenntnisse dazu geführt, dass diese Richtlinie jetzt in neuer Fassung veröffentlicht werden wird. Zwar wird die neue Richtlinie an einigen Stellen Erleichterungen bringen, insgesamt müssen sich die Anlagenbetreiber auf verschärfte Anforderungen vorbereiten.
"Wir hoffen, dass die Neufassung sehr viel eindeutiger wird und eine zweifelsfreie, nicht interpretierbare Grundlage für lebensrettende Brandschutzmaßnehmen im Lüftungsbereich darstellen wird", so Dipl.-Ing. Thomas Ibel, Institut für Kälte-, Klima- und Energietechnik, IKET, München. Das IKET hat sich unter anderem auf die erstmalige und wiederkehrende Prüfung von Brandschutzklappen in den unterschiedlichsten Gebäudebereichen wie Krankenhäusern, Büros, Versammlungs- und Verkaufsstätten, Wohngebäuden und Garagen und spezialisiert. Doch nicht nur die Prüfung, sondern die Definition der Notwendigkeit spezifischer brandschutztechnischer Maßnahmen schon während der Planungsphase gehören zum IKET-Dienstleistungsspektrum. Thomas Ibel rät allen Planern, Firmen und Anlagenbetreibern, sich schon frühzeitig mit der Richtlinienneufassung auseinander zu setzen, um frühzeitig und wirtschaftlich den neuen Anforderungen gerecht werden zu können.
31 Zeilen à 60 Anschläge, Juni 2001
IKET Institut für Kälte-, Klima-, Energie-Technik GmbH
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